“Beim Ausbilder soundso bekomme ich ein Diplom. Warum bieten Sie das nicht an?” – Das fragen uns Interessenten zur Ausbildung als Farb- und Stilberater gelegentlich. Oder denken es beim Studium unserer Ausbildungsprospekte. Und unsere Antwort lautet schlicht und ergreifend: Weil es strafbar ist!
Laut § 18 des Hochschulrahmengesetzes dürfen in Deutschland nur Hochschulen einen Diplomgrad verleihen. Was freilich einige schwarze Schafe unserer Branche nicht abhält, ihre Ausbildungsgänge mit “Diplom-” zu bewerben. Das erfüllt zum einen den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs durch Irreführung der Verbraucher.
Und wer sich schließlich von den Absolventen unberechtigt öffentlich als “Diplom-” ziert und darstellt, begeht nach § 132a des Strafgesetzbuches außerdem eine Straftat, die den Staatsanwalt wegen “Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen” auf den Plan ruft.
Bei aller Eitelkeit und Titelgeilheit unserer Zeit: beginnen Sie Ihre Ausbildung bei einem redlichen Ausbilder, der Fake-Diplome nicht nötig hat. Oder gehen Sie nach Österreich oder in die Schweiz. Dort sind die Regeln für die Verleihung von Diplomen etwas anders – aber dort verliehene Diplome privater Ausbilder dürfen u.U. in Deutschland ebenfalls nicht geführt werden.